Affiliate Partner:in werden
Hilf uns dabei mehr Bewegung, Spiel und Fantasie in den Alltag von Kindern zu bringen. Das war noch nie so einfach wie jetzt! Denn ab sofort kannst du ein Teil von Stapelstein® werden und uns als Affiliate Partner:in unterstützen.
Alles was du dafür benötigst
Kontakt zu Menschen, die sich für nachhaltiges Spiel- und Bewegungsmaterial interessieren. Ganz egal ob der Kontakt online als Influencer:in/Blogger:in mit eigener Webseite/Social Media Kanälen oder offline als Geburtshelfer:in/Physiotherapeut:in/Fitness-Coach oder Ähnliches stattfindet.
Natürlich gehst du dabei nicht leer aus
Du wirst für deine Mühen natürlich vergütet und erhältst bei jedem Kauf, den du vermittelt hast, eine Provision von 5 %. Mehr Infos und die Möglichkeit dich zu registrieren gibt es beim Klick auf den Button.
- Klicke auf den Button “Zum Partner:innenprogramm” und bewerbe dich für unser Programm
- Erstelle einen Publisher Account bei Awin, falls du noch keinen hast. Die Registrierungsgebühr beträgt 5 €
- Wir prüfen deine Bewerbung und nehmen sie innerhalb kürzester Zeit an
- Du hast einen Publisher Account auf der Affiliate Plattform Awin
- Du hast online oder offline Kontakt zu potenziellen Interessent:innen von Stapelstein®
- Deine Fans, Follower oder Kund:innen interessieren sich für Kinder und nachhaltiges Spielmaterial
- Du hast Lust, von uns und unseren Produkten zu berichten
- Du erstellst Inhalte über Stapelstein® oder bindest unsere aufmerksamkeitsstarken Werbemittel auf deinen Kanälen ein und verlinkst unseren Onlineshop mit Hilfe eines individuellen Tracking-Links von Awin
- Deine Follower oder Fans akzeptieren die Cookies auf unserer Webseite und kaufen entweder über den Link oder mit dem Gutscheincode bei uns ein
- Mit Hilfe des Links bzw. Gutscheins können wir Käufe in unserem Shop zuordnen und dir eine Provision in Höhe von 5 % auszahlen
- Mit Hilfe von Awin können wir dir die Käufe über deinen individuellen Rabattcode bzw Tracking-Link zuordnen und dir eine Provision in Höhe von 5 % auf den Netto-Warenwert auszahlen, sofern die Kund:innen ihre Bestellung nicht zurück gesendet haben